top of page

Reformprozess des CSCPS
zum
Collège des professions de santé

Das heutige Gremium CSCPS wurde 1992 gesetzlich verankert und in einem Règlement grand-ducal vom 24 April 1993 inhaltlich  und organisationell beschrieben und fixiert.

​

IN BEARBEITUNG - ENTWURF - Zu komplettieren, als Gemeinschaftswerk

Die Zeit vor 2019

​

Allgemeines vorab, bis 1992

​

1960 - 1990

Aufgrund verschiedener Probleme im Gesundheitswesen, die um 1960 deutlich werden, greift der Staat gezielt in das Gesundheitswesen ein und trifft, die Studie Studie Sunier und die Studie Aujaleu-Rôsch berücksichtigend, verschiedene Entscheidungen. Das CHL wird gegründet, es gibt 1976 das erste Krankenhausgesetz und den ersten Krankenhausplan, 1986 wird das Gesetz über den "Service d'urgence des hôptiaux" und das Unterbringungsgesetz verabschiedet, im gleichen Jahr für die Direction de la Santé ein Gesetz angenommen.
 

1990 

Die Krankenhausgesetzgebung von 1976 bewährte sich nicht und die Situation stellt sich kritisch dar. Es gab einen Überfluss an nicht benötigten Akutbetten und einen Mangel an Betten für die Langzeitpflege. Es gab (kleine) verkrustete Strukturen, oftmals baulich und organisational veraltet, mit undurchsichtigen Aktivitäten und Abläufen die weder den Sicherheitsmaßnahmen noch den Anforderungen eines modernen Krankenhauses entsprachen. 

Es zeigte sich ein allgemeiner Kostenanstieg. Die Generation der Nonnen, die überaltert, hingebungsvoll und zu geringen Kosten als Arbeitspferde eingesetzt wurden, stirbt aus, Es gibt einen Generationenschock bei den Medizinern und die Gesundheitsversorgung in Luxemburg zeigt klare Rückstände im Vergleich zu den Entwicklungen im Ausland. Die Einrichtungen, die versuchen, in den Fortschritt zu investieren, stehen vor dem Abgrund des Bankrotts.

​

Der Patient, als legitimierender Leistungsempfänger aller Gesundheitsdienstleistungen, Kontinuität und Qualität der Pflege sind nur von sekundärem Interesse. Der Staat erkennt, dass ein Paradigmenwechsel notwendig ist und handelt auf mehreren Ebenen.

​

Conseil Supérieur de Certaines Professions de Santé

​

1992

Neben vielen Form- und Rahmengebenden Gesetzen in den Folgejahren kommt es 1992 zu einem Gesetz über die Krankenversicherung und zur Reform des Gesundheitswesens. Ein Bestandteil davon ist das Gesetz  über die Ausübung und Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe und die Großherzogliche Verordnung vom 24. April 1993 über den Obersten Rat für bestimmte Gesundheitsberufe (Conseil Supérieur de Certaines Professions de Santé - CSCPS).

Der CSCPS wurde zumindest von einer der großen Gewerkschaften kritisch betrachtet, so die Aussagen verschiedener ehemaliger Mitglieder des Conseils, weil aus diesem kein autarker Player im Luxemburger Gesundheitssystem werden sollte, der sich unkontrolliert entwickeln oder mutieren sollte.

​

Nach weniger als zehn Jahren Bestand des CSCPS kommt es zu ersten Bestrebungen, aus dem CSCPS heraus und von außen angeregt, Anpassungen vorzunehmen. Hier einige Punkte, die das umreißen:

​

2002 - 2003

Diskussionen innerhalb des CSCPS und mit dem Gesundheitsministerium bzw. Minister Carlo Wagner über Sitzungsgelder und Lohnausfallentschädigungen für die Arbeit im CSCPS und in den Berufskommissionen (die teils nur aus einer Person bestehen und keine Sitzungen mit sich selbst abhalten können, deren Avis aber gefordert wird). 

​

2003
Probleme im CSCPS das Quorum zu erreichen, weil viele der gewählten Mitglieder selten oder nicht präsent sind. Die Handlungsfähigkeit des CSCPS stand zur Debatte, da das Quorum vor jeder Sitzung festgestellt werden musste, um überhaupt Sitzungen rechtssicher durchführen zu können. Es wurde angestrebt Beschlüsse mit Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder fassen zu dürfen, was aber nicht umsetzbar war.

 

Diskussionen wegen der Unterrepräsentativität von Mitgliedern aus dem Niveau 3 wegen der mangelhaften juristischen Rahmens. Anpassung der juristischen Grundlage wird angestrebt, auch mit Berücksichtigung von « insigne professionnel » une einer « carte d’identité professionnelle », die Mitglieder des CSCPS beteiligen sich nicht an dem Prozess und der Vorstand arbeitet Änderungsvorschläge aus.

​

Informationen aus dem Gesundheitsministerium, dass das CSCPS analog zum Collège médical betrieben werden solle und entsprechende Überlegungen im Ministerium stattfinden.


Diskussionen am 22. Oktober 2003 bezüglich der Vor- und Nachteile eines Pflichtbeitrags, der von allen Angehörigen der Gesundheitsberufe zu zahlen sei.
Es standen sich gegenüber auf der einen Seite "Der Gewinn an Autonomie und an besserer Sichtbarkeit" für den CSCPS und auf der anderen Seite, dass das "Ministerium anscheinend seine Verantwortung nicht übernehmen wolle".

​

2004

Am 25. Mai 2004 wurde ein "Avant-projet de règlement grand-ducal modifiant le règlement grand-ducal du 24 avril 1993 relatif au conseil supérieur de certaines professions de santé" erarbeitet, von einem Juristen der noch bzw. wieder 2023 mit Reformmöglichkeiten des CSCPS beschäftigt ist.

Nach intensiven internen Diskussionen, Problemen das Quorum zu erreichen (daher teils Abstimmung über Briefwahl), Meinungsfindung über eine stufenweise oder richtige Reform mit Schaffung einer juristischen Persönlichkeit für den CSCPS und Verbesserung der Repräsentativität ging es in Jahr 2005.

​

2005

Das Ministerium stellt sich nicht gegen grundlegendere Reformen, die jedoch nicht einseitig auferlegt werden können, und erwartet konkrete Vorschläge von der CSCPS

​

Innerhalb des CSCPS wurde im März 2005 über Möglichkeiten diskutiert, wie eine bessere Repräsentativität erreicht werden könne. Im August des Jahres ging eine Resolution der Berufskommissionen vom Niveau 3 ein, um die Repräsentativität aller Berufe zu erreichen und ein ungerechtes nicht repräsentatives Stimmenungleichgewicht abzuschaffen.

gaben eine Resolution der Berufsausschüsse der Ebene 3 über die Einführung einer Repräsentativität der einzelnen Gesundheitsberufe im CSCPS. In einer geheimen Abstimmung des CSCPS wurde die Resolution mit 12 Nein- und 3 Ja-Stimmen abgelehnt.

​

2008

Intervention des CSCPS beim Minister für Gesundheit wegen « Insigne professionnel et carte d’identité professionnelle ».

 

2010 
In diesem Jahr gab es nochmal einen Vorstoß des Ministers für Gesundheit in Richtung Reform des CSCPS. Aufgrund verschiedener Widerstände und in Abstimmung mit dem damaligen Präsidenten des CSCPS startete man von ministerieller Seite keinen konkreten Reformversuch.

​

2011

Erneute Intervention des CSCPS beim Minister für Gesundheit wegen « Insigne professionnel et carte d’identité professionnelle », die laut Antwort auf eine parlamentarische Anfrage vorliege, was jedoch nicht der Fall ist.

Auf europäischer Ebene wird dieser Berufsausweis angekündigt, auch für Mediziner und Gesundheitsberufler.


2015-2017

Eingabe und Diskussion verschiedener Vorschläge, abgestimmt in den Sitzungen des CSCPS und weitgehend vom Niveau 3 eingehend, teils auch von der den CSCPS beratenden Anwaltskanzlei, bezüglich des Änderungsbedarfs des Gesetzes in Bezug auf die Weiterbildung, auf die Zulassung zur Berufsausübung, auf eine notwendige Reform des Gesetzes vom 26. März 1992 über die Ausübung und Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe, auf das Aktiv- und Passivwahlrecht.


2018

Das Präsidium des CSCPS kontaktiert vor der 24. Kammerwahl erstmals die antretenden Parteien und stößt auf Kritik der Ministerin für Gesundheit.

In diesem Jahr werden Änderungsvorschläge der Staatsanwaltschaft in Bezug auf den "Teil Disziplinarmaßnahmen" des juristischen Rahmens des CSCPS an die Anwaltskanzlei weitergeleitet, die den CSCPS vertritt.

​

Der Code de déontologie der Gesundheitsberufe wird, nach langen internen Diskussionen, angepasst.

​

2019

Im Auftrag des Gesundheitsministerium und der Gesundheitsdirektion wurde eine Studie erstellt und veröffentlicht, die sich mit den medizinischen Berufen und den Gesundheitsberufen in Luxemburg befasst (Etat des lieux des professions médicaux et des professions de santé - ML Lair).

 

Im Abschlussbericht kommt es zu einem harten und der Realität entsprechenden Beurteilung zum CSCPS:

  • ineffizientes Organ (organe inefficace)

  • reagiert nicht auf Probleme (ne réagit pas aux problèmes)

  • nichtrepräsentative Vertretung (représentation non représentative)

  • Fachkräfte erkennen sich nicht wieder (les professionnels ne se reconnaissent pas)

  • keine förderlichen Impulse zur  Entwicklung der Gesundheitsberufe (pas d'impulsion favorable au développement des professions de santé)

  • eher Gewerkschafts- als ein berufsständisches Organ (organe plus proche du syndicat que de la profession)

  • falsche Gremienzusammensetzung (mauvaise composition des organes)

  • defizitär hinsichtlich spezifischer beruflicher Unterstützung (déficitaire en termes de soutien professionnel spécifique)

​

Das Ministerium für Gesundheit sieht einen sich aufdrängenden Reformbedarf des CSCPS. Es erfolgt eine Anfrage an die Kanzlei, welche auch den CSCPS vertritt, zur Unterstützung des CSCPS im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Gesetzes von 1992.

Lair_final.png
Lair_syn.png
Lair_pp.png

Das Ministerium für Gesundheit sieht einen sich aufdrängenden Reformbedarf des CSCPS. Es erfolgt eine Anfrage an die Kanzlei, welche auch den CSCPS vertritt, zur Unterstützung des CSCPS im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Gesetzes von 1992.

2020-2021

Der Gesondheetsdësch wird im Februar 2020 lanciert, ein Zusammentreffen aller wichtigen Partner und Akteure im Luxemburger Gesundheitswesen.

Dort ist die Reform des CSCPS eines der Vorhaben, welches konkret anvisiert und schon in operativer Vorbereitung dargestellt wurde. Keiner der dortigen Experten stellte in Frage, dass es einer Reform bedarf, die in dem Kreis konkret begrüßt und unterstützt wurde. ( Thèmes | Gesondheetsdësch )

​

Vertreter des CSCPS, S. Antunes und O. Koch, sprechen im Hinblick auf eine für den Herbst 2021 geplante Konsultationsdebatte zum "Gesondheetsdësch" im Juni 2021 vor den Mitgliedern der Commission de la Santé:
 

"... Wir freuen uns, dass unseres Wissens nach das Règlement grand-ducal von 1993 über den CSCPS schon zeitnah, im Rahmen einer Reform und angesichts der anstehenden Wahlen, als Projet de loi auf den Instanzenweg gebracht werden kann. Hier besteht sowieso, aufgrund verschiedener Umstände, dringender Handlungsbedarf, was auch in der Studie von Frau Marie-Lise Lair-Hillion ausreichend Berücksichtigung fand. ..."
 

Mit Schreiben vom 23. Juli 2021 hat die damalige Ministerin für Gesundheit, Paulette Lenert, einen Entwurf für ein Gesetzesprojekt dem CSCPS zum Avis vorgelegt, um dessen Reform hin zu einem Collège des professions de santé über ein Gesetz zu regeln. Hinzugefügt wurden ein "Exposé des motifs" und ein "Commentaire des articles". 

DemandeAvis.png
APL 2021 komplett.png

Am 3. August 2021 stellten Herr Laurent Mertz und Frau Nathalie Ries, beide vom Ministerium für Gesundheit, den Text den Mitgliedern des CSCPS sowie den Vertretern der Kommissionen und Berufsverbänden vor, auch die nicht im CSCPS vertreten Verbände wurden zu der Präsentation eingeladen. Alle Teilnehmer wurden eingeladen bis zum 6. September den APL in ihren Gremien zu diskutieren, damit so viele Meinungen und Überlegungen wie möglich in einen Avis einfließen können.

Weitere Erklärungen wurden von Rechtsanwalt Pierrot Schiltz und Rechtsanwältin Aëla Lidoreau bei den vorbereitenden Gesprächen mit dem Exekutivausschuss der CSCPS und bei den regulären Sitzungen des CSCPS am 21. und 28. September 2021 abgegeben.

 

Die Begründung für die Reform stellte sich im Wesentlich wie folgt dar (Textauszug 2021):

 

"Der heutige Oberste Rat für bestimmte Gesundheitsberufe wurde durch Artikel 19 des Gesetzes vom 26. März 1992 über die Ausübung und Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe eingerichtet und seine Arbeitsweise wurde durch eine großherzogliche Verordnung vom 24. April 1993 festgelegt.

Eine Anpassung des Organs, welches diese Gesundheitsberufe vertritt, des derzeitigen Obersten Rates für bestimmte Gesundheitsberufe (abgekürzt CSCPS), ist unerlässlich geworden, da weder seine Struktur noch seine Aufgaben bisher seiner Berufung und Entwicklungspotentials gerecht werden.

Tatsächlich hat sich der Zuständigkeitsbereich des CSCPS im Laufe der Zeit mit der Erweiterung der Liste der reglementierten Gesundheitsberufe, die in Artikel 1" des oben genannten geänderten Gesetzes vom 26. März 1992 festgelegt wurde, stetig vergrößert.

Eine grundlegende Überarbeitung ist auch aufgrund der Schlussfolgerungen aus einer umfassenden Konsultation der Gesundheitsberufe im Rahmen eines kürzlich veröffentlichten Berichts über medizinische Berufe und Gesundheitsberufe gerechtfertigt, in dem es heißt: "Es hat sich herausgestellt, dass der CSCPS bei den praktizierenden Gesundheitsberufen nur sehr wenig bekannt ist. Wenn er bekannt ist, wird er von den Berufsangehörigen als ein ineffizientes Organ identifiziert, das nicht auf die Probleme reagiert, mit denen die Berufsangehörigen konfrontiert sind. Aufgrund seiner Funktionsweise wird es von den Berufsangehörigen als nicht repräsentativ angesehen. Die Fachkräfte erkennen sich in diesem Organ nicht wieder und sind der Meinung, dass es die Entwicklung der Gesundheitsberufe nicht fördert. Der CSCPS wird von den Berufsangehörigen eher als Gewerkschaftsorgan und nicht als berufsständisches Organ betrachtet ... er wird hinsichtlich seiner Zusammensetzung und seiner Fähigkeit, die Gesundheitsberufe zu vertreten, kritisiert und er wird hinsichtlich seiner Fähigkeit, die Berufe zu unterstützen und weiterzuentwickeln, in Frage gestellt ...". (Frau Marie-Lise LAIR-HILLION, Bestandsaufnahme der medizinischen Berufe und der Gesundheitsberufe in Luxemburg, S. 19 und 32)

Die Einrichtung und die Definition der Funktionsweise des neuen CSCPS, das künftig "Collège des professions de santé" (CPS) genannt wird, erfolgt formell im Rahmen eines eigenständigen Gesetzes, das der Entwicklung des Verfassungsrahmens Rechnung tragen soll, indem der Gesundheitsbereich als eine dem Gesetz vorbehaltene Materie im Sinne von Artikel 11 Absatz 5 der Verfassung definiert wird. (Anm.: Seit 2023 Artikel 34)

Die wichtigsten Punkte des Vorentwurfs des Rahmengesetzes für das neue CPS sind unter anderem folgende:

1.    Schaffung eines Vertretungsorgans für die Gesundheitsberufe (nach dem Vorbild der Ärztekammer) 

2.    Das Kollegium wird Rechtspersönlichkeit besitzen, die ihm institutionelle Repräsentativität sowie administrative Autonomie verleiht.

3.    Die Aufgaben des Kollegiums wurden nach dem Vorbild des Ärztekollegiums ausgeweitet. So hat das Kollegium über seine derzeitige beratende Funktion gemäß Artikel 19 des Gesetzes vom 26. März 1992 hinaus folgende Aufgaben


• es wird zum Hauptansprechpartner für alle Fragen, die die Gesundheitsberufe betreffen,
• es wacht über die Wahrung der Ehre der Gesundheitsberufe und verteidigt die Grundsätze der Würde, der Redlichkeit, des Feingefühls und der Kompetenz,
• es wirbt in der Öffentlichkeit für die Gesundheitsberufe, 
• es begleitet, orientiert und unterstützt Angehörige der Gesundheitsberufe,
• es fördert die berufliche Entwicklung ihrer Mitglieder durch Fortbildungen und Vorschläge zur Anpassung der Zuschreibungen,
• es verfügt über neue Disziplinar-, Schieds- und Aufsichtsbefugnisse sowie über neue Haushaltsmittel.


4.    Die Berufsausschüsse und das Kollegium werden in Zukunft ausschließlich aus gewählten Angehörigen der Gesundheitsberufe bestehen. Die Berufsverbände und Gewerkschaften werden als Vertreter mit beratender Stimme zu den Sitzungen eingeladen.

​

Die Vorgesetzesprojekt, das eine Reform ermöglicht, wurde vom CSCPS insgesamt als positiv angenommen.

 

Die Grundprinzipien waren:
 

  • Jeder Gesundheitsberuf bleibt von einer Berufskommission repräsentiert.
     

  • Jede Berufskommission entsendet einen Vertreter in den Collège der Gesundheitsberufler (CPSR).
     

  • Der CPSR regelt in der Geschäftsordnung selbst, je nach Vorgang, die numerische oder paritätische Wahl, wie modelliert.
     

  • Die Arbeit des CPSR wird über ein Exekutivbüro garantiert
     

  • Der CPSR besitzt ein "Bureau permanent" mit einem von Wahlen unabhängigem Mitarbeiterstamm
     

  • Die Berufsorganisationen (Gewerkschaften) sind nicht mehr repräsentiert
     

  • Der CPSR erhält seine Unabhängigkeit durch eine Eigenfinanzierung der Gesundheitsberfler
     

  • Die disziplinarische Autorität des CPSR wird über den legalen Rahmen gestärkt.

    Traduction
     

  • Chaque profession de santé reste représentée par une commission professionnelle.
     

  • Chaque commission professionnelle désigne un représentant au Collège des professionnels de santé (CPSR).
     

  • Le CPSR organise lui-même dans son règlement intérieur, selon les opérations, l'élection numérique ou paritaire, comme modélisé.
     

  • Le fonctionnement du CPSR est garanti par un bureau exécutif.
     

  • Le CPSR dispose d'un "bureau permanent" avec des collaborateurs indépendants des élections.
     

  • Les organisations professionnelles (syndicats) ne sont plus représentées.
     

  • Le CPSR maintient son indépendance grâce à un financement propre des professionnels de la santé.

Organigramme 1.png
Organigramme 2_1.png
Organigramme 2_2.png
Organigramme 5.png
Organigramme wahl.png

Die damals im Vorgesetzesprojekt festgelegten Missionen und Aufgaben des anvisierten Collège sind, hier eine Aufzählung:


das repräsentative Organ der Gesundheitsberufe sein, 

ein beratendes Organ sein, indem er 
 

- dem Minister entweder von Amts wegen oder auf dessen Antrag Stellungnahmen und Vorschläge zu Fragen unterbreitet, die die Ausübung, die Ausbildung und die Reglementierung der Gesundheitsberufe betreffen 

- Stellungnahmen zu allen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Gesundheitsberufe betreffen oder sich auf den Tätigkeitsbereich der Gesundheitsberufe beziehen. 

- Er schlägt dem Minister neue Aufgabenbereiche vor, die er für die betroffenen Gesundheitsberufe als nützlich erachtet, 


für die Wahrung der Ehre der Gesundheitsberufe zu sorgen, indem er die Grundsätze der Würde, der Redlichkeit, des Feingefühls und der Kompetenz aufrechterhält und verteidigt, 

die Berufsethik durch den Erlass von Vorschriften, die die Berufsregeln festlegen, definieren und die Einhaltung dieser berufsethischen Regeln überwachen, 

die Einhaltung eines Berufsverbots überwachen, das gemäß Kapitel II dieses Gesetzes gegen einen Angehörigen der Gesundheitsberufe verhängt wurde,

die Gesundheitsberufe fördern,

die Berufsangehörigen begleiten, orientieren und unterstützen,

 

die berufliche Entwicklung der Gesundheitsberufe fördern, 

 

als Aufsichtsorgan fungieren, indem es die deontologischen Auswirkungen beurteilt und auf der Grundlage von Gerichtsurteilen, die einen Angehörigen der Gesundheitsberufe betreffen und die ihm von Rechts wegen auf seinen einfachen Antrag von der Geschäftsstelle der zuständigen Gerichte ausgestellt werden, über die Zweckmäßigkeit disziplinarischer Maßnahmen entscheidet 

- indem er dem Minister die ihm zur Verfügung stehenden Informationen zur Verfügung stellt, um die Aktualisierung des Berufsregisters zu gewährleisten 

- indem er dem Minister meldet, wenn der Berufsangehörige eine Aktualisierung des Berufsregisters nicht vornimmt, 


einen Jahresbericht über seine Tätigkeiten erstellen.

Der Avis des CSCPS zum Vorgesetzesprojekt wurde am 1.10.2021 eingereicht.

Es gab zwei wesentlich kritische Punkte, für die es am 28. September zu einer Abstimmung kam, hier die wesentlichsten Ergebnisse:

 

Präsenz und Stimmrecht der Gewerkschaften:

62 % der abstimmenden Mitglieder sprachen sich für eine stimmberechtigte Integration der Gewerkschaftsvertreter aus.

​

Mitgliedsbeiträge:

57 % der abstimmenden Mitglieder sprachen sich für eine Vollfinanzierung durch den Staat aus.

​

Die Abstimmung im Detail finden sich im Avis, welcher der Ministerin für Gesundheit gesendet wurde und hier runtergeladen werden kann.

Avis_2021.png

Situation 2022-2023

​

Letztendlich, das war den Mitgliedern des CSCPS nicht klar, blockieren laut Juristen des Ministeriums zwei von drei wichtigen Punkten eine Reform, die von ministerieller Seite sehr wohl als notwendig erachtet, unterstützt und gewünscht wird.

​

Punkt 1

Zum einen sollten die Missionen, Aufgaben, Angebote eines zukünftigen Collège weiter ausgebaut werden, ohne in die Bereiche von anderen Akteure zu wildern. Hier sollte sinnigerweise weitergearbeitet werden.

​

Punkt 2 - reformblockierend

Die Gewerkschaften gehören nicht in in einen Collège, da es sich bei dem Collège um eine Selbstverwaltung, ähnlich der Medizinischen Kammer (Collège médical) handelt und es um berufsspezifische Fragen aller Gesundheitsberufler geht, ob selbständig bzw. freiberuflich tätig oder abhängig beschäftigt, ob gewerkschaftlich organisiert oder auch nicht.
Auch gehören andere nicht gewählte Mitglieder, Kammern, öffentliche Vertreter des Ministeriums, Arbeitgeber- und weiteren Berufsverbände nicht dorthin. Eine Reform blockierend ist die 2021 vom CSCPS geäußerte "stimmberechtigte Integration der Gewerkschaften".

​

Punkt 3 - reformblockierend

Bei der Abstimmung von 2021 ging man von einem Wunschprogramm aus: "Wer soll finanzieren?" und hat sich mehrheitlich für eine Fremdfinanzierung ausgesprochen. Damals war den Mitgliedern nicht eindeutig klar, dass bei der Ablehnung einer Autofinanzierung (Mitgliedsbeiträge) dadurch auch eine Reform unmöglich sei.

​

Eine Reform ist jedoch notwendig, von außen gefordert, von innen gefordert. Auch das aktuelle Präsidium sieht es so, aus verschiedensten Gründen. Die Arbeit des CSCPS ist wichtig und muss gefördert werden, es sind die im Gesetzesprojekt geforderten Punkte, die Notwendigkeit einen etwas größeren Mitarbeiterstab zu haben, mit Gesundheitsexperten und Juristen, die Notwendigkeit alle Berufe in Zukunft gleichberechtigt an den Tisch zu bringen, innovativ dem heute schon erlebbarem Mangel an Gesundheitsberuflern entgegenzuwirken, den CSCPS zu professionalisieren, vom Ehrenamt zum von verschiedenen Spezialisten begleitetem normativen Gremium, dass für seine Aufgaben Freistellungen oder Lohnausfallzahlungen erhält und kompetent für die Wahrnehmung seiner Aufgaben begleitet und gecoacht wird.

​

Von ministerieller Seite wird seit der Ende 2021 darauf hingewiesen, dass der Avis einer Reform im Wege steht. Aus dem CSCPS heraus wurde in den Jahren 2022 und 2023 oftmals gesagt, das Ministerium solle "seine Verantwortung" übernehmen und das Gesetzesprojekt so auf den Weg bringen, wie es 2021 zum Avis vorgelegt wurde. Es gab auch Aussagen aus dem CSCPS heraus, dass das Ministerium einfach den Avis von 2021 (Gewerkschaften stimmberechtigt am Tisch, keine Beiträge für Gesundheitsberufler) ignorieren solle, damit endlich Bewegung in das Dossier kommt.

​

Der Gesundheitstisch verstreicht, die Zeit verstreicht, es geht nicht voran.

​

In mehreren Gesprächen des Präsidiums im Ministerium für Gesundheit ist die Reform Thema der Diskussionen. Von Seiten des Ministerium wird auch im Zeitraum 2022 und 2023 mehrfach darum gebeten, dass der CSCPS nochmal seine Position zu den beiden reformblockierenden intern diskutieren und überdenken solle, da sie einer Reform im Wege stehen, und gemeinsam nach Wegen suchen solle, aus der Sackgasse herauszukommen.

​

2023
Im Juni 2023 schlagen die Juristen aus dem Ministerium einen anderen Weg ein und erklären sich in einer Sitzung gegenüber dem Präsidium des CSPCS.

 

Sie adaptieren den Gesetzesentwurf, um dem Avis des CSCPS Rechnung zu tragen, die Probleme rund um die Mitgliedsbeiträge berücksichtigend, und auch das was schon einige Male diskutiert wurde, der Präsenz von nicht gewählten Mitgliedern in einem Collège.

Juristisch wirkt die Position des CSPCS von 2021 einschränkend, da sie nur durch eine wesentliche Veränderungen im Gesamtgefüge zu berücksichtigen ist.

Im ersten Anlauf sei eine Reform anvisiert werden, die sich am Modell des Collège médical orientiert, mit einer eigenen juristischen Persönlichkeit. Die beiden Elemente, Vollfinanzierung durch den Staat und Integration nicht gewählter stimmberechtigter Mitglieder als Teil des Collège, sind nicht mit der anvisierten Reform vereinbar, die sich eigentlich am Collège médical als "Autorité ordinal" (Autorität, um die beruflichen Angelegenheiten zu regeln und zu überwachen; ähnlich auch beim Collège vétérinaire) orientieren sollte. Es werden auf dem Instanzenweg nachvollziehbare Schwierigkeiten erwartet, spätestens beim Staatsrat. Weder beim Collège médical noch Collège vétérinaire gebe es ein Mischung von gewählten und nicht gewählte Mitgliedern, was dem Wesen der Autorité ordinal auch nicht entsprechen würde.

Das Ministerium respektiert, wie vorab schon vom Präsidium geäußert, dass das CSCPS nicht mehr intern über blockierenden Punkte neu diskutieren möchte, kommt daher mit einem neuen Gesetzesvorprojekt, welches dem CSCPS ab August offiziell mit der Bitte um Avis zugestellt werden soll.

Ein Collège oder eine Autorité ordinale, wie sie juristisch verstanden wird, schließt zumindest das Stimmrecht für nicht gewählte Mitglieder aus. 

​

Eine Diskussion innerhalb des CSCPS sei unabdingbar und das Ministerium steht für Fragen gerne zur Verfügung. Das Ministerium wird aber sicher nicht gegen die Position von 2021 des CSCPS auf den Instanzenweg gehen.

​

Die Vertreter des Ministeriums äußern, den Schulterschluss mit dem CSCPS zu suchen, um eine gemeinsame Position gegenüber einer Regierung, allen Gesundheitsberuflern und der Gesellschaft vertreten und verteidigen zu können.

​

Im September wurde dem CSCPS das Vorgesetzesprojekt zugestellt und als einziger Tagesordnungspunkt Ende September diskutiert. Der neue Text stieß auf klaren Widerstand innerhalb des CSCPS, weil es sich nicht um eine wirkliche Reform handele.

 

In der Sitzung wurde nach Diskussionen und einer Positionierungsrunde auf Vorschlag abgestimmt, hinsichtlich der bisher eine Reform blockierenden Punkte. Zur Abstimmung gestellte Fragen: 

 

Frage: Sollen die Gewerkschaften aus dem künftigen Kollegium für Gesundheitsberufe ausgeschlossen werden?

 

1 Ja-Stimme

1 Enthaltung

18 Gegenstimmen


Frage: Sollen Gewerkschaftsvertreter/innen ein Stimmrecht erhalten?

 

0 Ja-Stimmen

0 Enthaltungen

20 Gegenstimmen


Frage: Soll den Gewerkschaftsvertretern eine reine Beobachterrolle ohne Stimmrecht eingeräumt werden?

 

20 Ja-Stimmen

 0 Enthaltungen

0 Gegenstimmen.


Es herrscht also Einigkeit darüber, den Gewerkschaften kein Stimmrecht einzuräumen.
Gewerkschaften zu geben, sie aber gleichzeitig in das zukünftige Kollegium der Gesundheitsberufe zu integrieren.

​

Frage: Können wir dem Prinzip zustimmen, dass von den Angehörigen der Gesundheitsberufe Beiträge erhoben werden?


20 Ja-Stimmen
0 Enthaltungen
0 Einwände

​

Hier das Sitzungsprotokoll sowie der dem Ministerium zugestellte Avis:

​

Avis_2023_cr.png
Avis_2023-brief.png

Konfliktbehaftete Diskussion innerhalb des Präsidiums im Nachgang auf die Sitzung. Da die Präsidentin ihre Prokuration gegeben hat, bei der Abstimmung selbst nicht zugegen gewesen ist, betrachtet sie die Abstimmung als nicht valide bzw. belastbar. Dem Generalsekretär wird Vertrauensbruch vorgeworfen.

------
Gespräch 20.10.2023 Ministerium für Gesundheit, Laurent Mertz, Laurent Jomé, und das Präsidium des CSCPS


Die Juristen des Ministerium bestätigten im Nachgang gegenüber dem Präsidium, dass es sich beim neuen Text noch nicht um eine Reform handelt. Dass sie gerne mit dem CSCPS aktiv Artikel für Artikel das ehemaligen APL durchgehen wollen, auch für den gesamten Conseil zur Verfügung stehen würden ... und ihnen noch die wirklich belastbare Orientierung fehle, wie das belastbare Stimmungsbild im CSCPS zu den blockierenden Punkten ist, weil sie im Präsidium Uneinigkeit erkennen.

​

________

​

In einer Folgesitzung des CSCPS wurde die Präsidentin kritisiert und angehalten, die Positions des Gesamtgremiums zu vertreten und nicht eine persönliche Meinung oder die des OGBL zu vertreten.

2024

​

5. März: Gespräch des Präsidiums mit der neuen Ministerin Frau Martine Deprez, in Präsenz von Frau Sonja Trierweiler, coordinatrice générale, und der Chief Nursing Officer, Frau Michèle Wolter

Das Gespräch verlief konstruktiv und auch die Reform war Thema. Die veränderte Position des CSCPS wurde dahingehend transportiert, dass mit aller Deutlichkeit dargelegt wurde, dass es keine blockierenden Elemente mehr gibt und auch der CSCPS den Schulterschluss mit dem Ministerium sucht, um eine Reform zügig auf den Instanzenweg zu bringen.
Die Ministerin wird sich mit ihren Mitarbeitern beraten und die Juristen des Ministeriums werden den Text adaptieren, mit dem man dann auf den CSCPS zukommen wird, um einen Avis zu bekommen.

-----------

​

Mai 2025

Erneute Abstimmung, zu den Themen wie in der zweiten Jahreshälfte 2023, mit einem gänzlich anderem Ergebnis. Ob es stimmt, dass zwischenzeitlich die Gewerkschaften LCG und OGBL und verschiedene Berufverbände ihre ihnen nahestehenden Personen im Gremium derart beeinflusst haben, dass entgegen der ersten Abstimmung die Gewerkschaften und Berufsverbände nun doch ein Stimmrecht behalten sollten, sei dahingestellt..
Als gravierend wurde kritisiert, dass bei der ersten Abstimmung klar bestätigt wurde, wie in vielen Jahren zuvor immer diskutiert, dass alle 23 Berufe am Tisch sitzen müssten und nicht nur ein Übergewicht an Pflegekräften aber in der neuen Abstimmung nun gar fast die Hälfte der Mitglieder, zwölf, der Meinung ist, es dürfe sich nichts verändern. (um den Gewerkschaften über die Pflegekräfte, bei denen sie viele Mitglieder haben, den Einfluss auf das Gremium zu sichern?)
Der Vorwurf steht im Raum, dass die Abstimmung nicht von den Interessen für den Sektor oder durch die 23 Berufsrepräsentanten geprägt, sondern von den Gewerkschaften und den Berufsverbänden in ihrem Sinne beeinflusst wurden. (Heutige Präsenz 4 Hilfspflegekräfte mit teils starkem Gewerkschaftsengagement, 12 Pflegkräfte mit teils starkem Gewerkschaftsengagement, 3 der weiteren Gesundheitsberufler, 3 Gewerkschaften, 4 Vertreter der größten Berufsverbände)

 

-

2019 Studie Lair
2020-2021
2022-2023
Ausblick
1960
Grundprinzipien
CONTACT
LOCATION
OPENING HOURS

Email: secretariat@cscps.lu
Phone: +352 247 - 85548
Fax: +352 40 27 20

Pour les affaires disciplinaires:

Email: discipline@cscps.lu

2, rue Thomas Edison

L-1445 Strassen, Luxembourg

​

​

Mon - Fri: 8:30am - 12am

Weekend: Closed

​

​

Bus: ligne 22,

Arrêt « Primeurs » (Terminus)​

© 2019 by CSCPS, Oliver Koch

bottom of page